Glockenwesen

Der Glockensachverständige berät die Kirchen- und Zivilgemeinden, sofern diese Eigentümer der Türme und Glocken sind.

Der Glockensachverständige arbeitet mit dem Bereich Ressourcen und Infrastruktur des Bischöflichen Ordinariates zusammen. Für die Kirchengemeinden besteht Verpflichtung zur projektbegleitenden Zusammenarbeit der Verwaltungsräte mit dem Glockensachverständigen.

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