- 5 Jahre Kinderchor oder Instrumentalgruppe: Urkunde
- 25 Jahre: Urkunde des DCV und Nadel / Brosche in Silber
- 40 Jahre: Urkunde des DCV und Ehrengabe
- 50 Jahre: Urkunde des DCV und Nadel / Brosche in Gold
- 60 Jahre: Urkunde und Ehrengabe
Die kirchenmusikalische Tätigkeit bzw. Mitgliedschaft in einer kirchenmusikalischen Gruppe kann in verschiedenen Pfarreien geleistet werden. Die Jahre der aktiven Tätigkeit müssen bei der Pfarrei bzw. der kirchenmusikalischen Gruppe, in der die Jubilarin/der Jubilar aktiv tätig ist, nachgewiesen werden. Als aktive Zeiten gelten auch: Zeiten der Verhinderung durch Krankheit, Militär- bzw. Zivildienst, Verschleppung und Kriegsgefangenschaft, Verfolgung und Inhaftierung aus religiösen, politischen und rassistischen Gründen.
Die aktive Mitgliedschaft in einer kirchenmusikalischen Gruppe beginnt u. U. mit dem Eintritt in den Kinderchor bzw. eine Instrumentalgruppe einer Kirchengemeinde. Die natürliche Unterbrechung zur Zeit der Mutation wird dann als aktive Zeit mitgewertet, wenn die Unterbrechung nicht länger als zwei Jahre dauert. Ansonsten können die Jahre der Unterbrechung nicht auf die aktive Tätigkeit angerechnet werden.
Urkunden für chorinterne Tätigkeiten (z. B. Vorstandsarbeit, Vorsitz, Ehrenämter) werden seitens des Bistums oder des Diözesan-Cäcilien-Verbandes nicht ausgestellt.
Der Antrag soll bitte spätestens 8 Wochen vor dem vorgesehenen Ehrungstermin mit folgenden Angaben schriftlich gestellt werden:
- Vor - und Zuname der Jubilarin / des Jubilars
- Gesamtjahre der aktiven Mitgliedschaft in einer kirchenmusikalischen Gruppe
- Vorgesehenes Datum der Ehrung
- Zuständige Pfarrei und kirchenmusikalische Gruppe
- Angabe einer Versandadresse