Orgelbau
Der Orgelsachverständige berät die Kirchengemeinden in allen Fragen des Orgelwesens:
- Neu- oder Umbau von Orgeln
- Reinigung
- Reparaturen
- Restaurierungen
- Wartungsmaßnahmen und Pflegeverträge
Die Erstellung von orgelbaulichen Gutachten im Bistum Limburg erfolgt kostenlos. Alle orgelbaulichen Vorhaben sind dem Referat Kirchenmusik zu melden und sind vom Bischöflichen Ordinariat genehmigungspflichtig. Näheres regelt die Orgelbaurichtlinie des Bistums Limburg (Fassung April 2013).
Der Orgelsachverständige versieht seine beratende Tätigkeit in Zusammenarbeit mit dem Dezernat Finanzen, Verwaltung und Bau des Bischöflichen Ordinariats, bei historischen Instrumenten zudem in Zusammenarbeit mit den für die Denkmalpflege zuständigen Sachverständigen der Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz.
Eine sachgerechte Orgelpflege ist für die Werterhaltung der Instrumente entscheidend. Besondere Beachtung erfordern die raumklimatischen Bedingungen wie Luftfeuchtigkeit, Heizungsbedienung, Raumbelüftung. Hierzu finden Sie entsprechende Informationen als Download.
Aktuelle Richtlinien, Vertragsformulare und wichtige Empfehlungen zum Fachbereich Orgelbau finden Sie auf der Seite unten als Download.