Glockenwesen
Der Glockensachverständige berät die Kirchen- und Zivilgemeinden, sofern diese Eigentümer der Türme und Glocken sind, bei Folgenden Themen:
- Neuanschaffung von Glocken und Geläuten
- Reparaturen
- Abschluss von Wartungsverträgen
- Maßnahmen zur Verbesserung der Klangabstrahlung aus dem Turm
- Erstellung von Läuteordnungen (Liturgisches Läuten)
- regelmäßige Geläuteinspektionen (Vorbeugemaßnahmen)
- Inventarisierung des Glockenbestands im Bistum
Der Glockensachverständige arbeitet mit dem Dezernat Finanzen, Verwaltung und Bau des Bischöflichen Ordinariates zusammen. Für die Kirchengemeinden besteht Verpflichtung zur projektbegleitenden Zusammenarbeit der Verwaltungsräte mit dem Glockensachverständigen.