...für nebenamtliche Kirchenmusiker/innen
Überzeugende und glaubhafte Verkündigung der christlichen Botschaft mit Musik braucht qualifiziert ausgebildete Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker. Die Diözesanstelle Kirchenmusik bietet folgende Ausbildungsmöglichkeiten an:
Die Gebührenordnung zu allen Ausbildungsgängen finden Sie hier.
Jede kirchenmusikalische Ausbildung des Bistums Limburg kann durch eine Prüfung abgeschlossen werden. Der erfolgreiche Abschluss eines Ausbildungsganges qualifiziert für eine kirchenmusikalische Tätigkeit im Bistum. Neben der in allen deutschen Bistümern anerkannten „C-Prüfung für Kirchenmusiker/innen“ werden auch D-Kurse oder weiterführende Kurse (Aufbaukurse) angeboten. Wer sich nur für Orgel oder nur für Chorleitung besonders ausbilden lassen will, kann nach der D-Prüfung auch den entsprechenden C-Teilbereich belegen.
Maßnahmen zur Prävention vor sexualisierter Gewalt
Der Schutz von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen vor sexualisierter Gewalt steht bei den Ausbildungsgängen mit im Blick.
Gemäß den Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz gilt für die kirchenmusikalische Ausbildungen des Bistums ein Schutzkonzept.
Präventionsmassnahmen und Schutzkonzept
Grundlage der Ausbildungs-Angebote ist ein individueller und persönlicher Unterricht basierend auf
- gegenseitiger Wertschätzung,
- Respekt und Vertrauen zwischen Schüler/innen, Eltern und Lehrenden,
- pädagogisch angemessener Motivation und Förderung durch eine transparente Form der Leistungsbeurteilung gegenüber Schüler/innen und Eltern,
- unterstützender Begleitung durch die Eltern / Erziehungsberechtigte,
- verantwortungsvollem Umgang mit Nähe und Distanz, auch im Hinblick auf soziale Medien und Netzwerke.
Wir haben ein Institutionelles Schutzkonzept erarbeitet, das von allen Angestellten und alle freien Mitarbeiter/innen sowie ehrenamtlich Tätige im kirchenmusikalischen Bereich, die bei Ihrer Arbeit in Kontakt zu Kindern und Jugendlichen stehen, als Verhaltenskodex zur Prävention vor sexualisierter Gewalt durch Unterzeichnung anerkannt und befolgt werden muss.
Schutzkonzept für die kirchenmusikalische Ausbildung im Bistum Limburg