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Kirchenmusik und Energiesparen

Kirchenmusik und Energiesparen
Kirchenmusik und Energiesparen
© pixabay

Das sagt die Arbeitsstättenverordnung:

Der Arbeitgeber hat den Arbeitsplatz so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leib und Leben sowie Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten vermieden werden und die verbleibenden Gefährdungen möglichst gering gehalten werden.
Die bei anderen Arbeitsplätzen notwendige Raumtemperatur ist in Kirchen nur schwer bzw. gar nicht erreichbar. Deshalb sind zusätzliche Maßnahmen zum Schutz gegen niedrige Temperaturen angezeigt. Dabei haben technische Maßnahmen jeweils Vorrang vor organisatorischen Maßnahmen (Terminverlegung, Absagen etc.).  

Mithilfe von arbeitsplatzbezogenen, technischen Maßnahmen wie z.B. Sitzheizungen, Heizmatten sowie Trennwänden (Wärmestrahlungswandheizung) oder Einhausungen können die klimatischen Bedingungen am Arbeitsplatz (z.B. an der Orgel) verbessert werden. Eine besondere Rolle spielen personenbezogene Maßnahmen wie geeignete Kleidung, das Tragen von Fingerless-Handschuhen usw.

Aufgrund des arbeitsplatzbezogenen technischen Vorrangs und der Möglichkeit, mit personenbezogenen Maßnahmen den Arbeitsschutz zu gewährleisten, gibt es keinen Ansatz nach der Arbeitsstättenverordnung beispielsweise das Orgelspiel bei einer Temperatur unter 19° abzulehnen.

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