Kirchenmusik und Energiesparen
Die vom Bistum Limburg empfohlenen Energiesparmaßnahmen haben auch Auswirkungen auf die Kirchenmusik in unseren Pfarreien. Hier die Handlungsempfehlungen als Download.
Hinweise des RKM
- Die Erfordernisse, Energie einzusparen und damit auch das Klima zu schützen haben weiterhin höchste Priorität. Die deutschen (Erz-)Diözesen haben sich auf eine aktualisierte Maßgabe für ihre Kirchengemeinden und Einrichtungen verständigt.
- Die berechtigten Anliegen für die kirchenmusikalische Praxis wurden weitgehend in die Handreichung aufgenommen. Bewusst wird die Entscheidung über zu treffende Maßnahmen den Kirchengemeinden als selbständige Körperschaften öffentlichen Rechts überlassen.
- Kirchengemeinden und kirchenmusikalische Gruppen sollten sich auf gemeinsame Proben- und Aufführungsorte verständigen, um dort - ggfs. unter Kostenbeteiligung an den Energiekosten - angemessen und der Gesundheit zuträglich arbeiten zu können.
- Auch befristete Verlegungen von Probetagen oder –zeiten können sinnvoll sein.
- Soweit möglich sollten Programme für Gottesdienste und Konzerte in der Heizperiode im Hinblick auf Länge und Art der Gestaltung an die Situation vor Ort angepasst werden.
- Konzerte, vor allem mit entsprechend sensiblen Instrumenten, sollten unter folgenden Bedingungen ermöglicht werden:
- Mindestens 14 Grad Raumtemperatur, damit die Instrumente eine praktikable Stimmtonhöhe behalten. (Je Grad Celsius sinkt oder steigt die Stimmtonhöhe um 1 Hz. Bei 5 Grad sind Orgeln in der Stimmtonhöhe so tief, das kein Bläser mehr nach unten stimmen kann)
- Behutsames Aufheizen in 0,5-Grad-Schritten über mehrere Stunden.
- Zur Deckung der Heizkosten sollte im Einzelfall geprüft werden, inwieweit diese aus den Konzert-Einnahmen erfolgen kann, wobei diese zunächst zur Deckung der regulären Ausgaben für Honorare, Werbung und Druckerzeugnisse zu verwenden sind.
Bitte beziehen Sie die Verantwortlichen für die Kirchenmusik mit in die Entscheidungsfindung ein.
Rat und Unterstützung erhalten Sie bei:
Diözesanbauamt des Bischöflichen Ordinariats Limburg
Tel: 06431 - 295 233
Das sagt die Arbeitsstättenverordnung:
Der Arbeitgeber hat den Arbeitsplatz so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leib und Leben sowie Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten vermieden werden und die verbleibenden Gefährdungen möglichst gering gehalten werden.
Die bei anderen Arbeitsplätzen notwendige Raumtemperatur ist in Kirchen nur schwer bzw. gar nicht erreichbar. Deshalb sind zusätzliche Maßnahmen zum Schutz gegen niedrige Temperaturen angezeigt. Dabei haben technische Maßnahmen jeweils Vorrang vor organisatorischen Maßnahmen (Terminverlegung, Absagen etc.).
Mithilfe von arbeitsplatzbezogenen, technischen Maßnahmen wie z.B. Sitzheizungen, Heizmatten sowie Trennwänden (Wärmestrahlungswandheizung) oder Einhausungen können die klimatischen Bedingungen am Arbeitsplatz (z.B. an der Orgel) verbessert werden. Eine besondere Rolle spielen personenbezogene Maßnahmen wie geeignete Kleidung, das Tragen von Fingerless-Handschuhen usw.
Aufgrund des arbeitsplatzbezogenen technischen Vorrangs und der Möglichkeit, mit personenbezogenen Maßnahmen den Arbeitsschutz zu gewährleisten, gibt es keinen Ansatz nach der Arbeitsstättenverordnung beispielsweise das Orgelspiel bei einer Temperatur unter 19° abzulehnen.