Cäcilien-Verband
Der Cäcilien-Verband ist benannt nach der Heiligen Cäcilia, der Patronin der Kirchenmusik (Gedenktag 22. November). Der Allgemeine Cäcilien-Verband (ACV) als Dachverband aller Diözesan-Cäcilien-Verbände setzt sich ein für die Belange der katholischen Kirchenmusik in Deutschland im Sinne des kirchenmusikalischen Apostolats.
Der Diözesan-Cäcilien-Verband Limburg (DCV Limburg) vertritt alle kirchenmusikalischen Gruppen in den Kirchengemeinden des Bistums Limburg und der Gemeinden von Katholiken anderer Muttersprache im Bereich des Bistums. Die Satzung des DCV wurde am 5. April 2023 durch Bischof Dr. Georg Bätzing genehmigt und zum 1. Mai 2023 in Kraft gesetzt.
Zum 1. Juli 2020 hat Bischof Dr. Georg Bätzing die Ordnung für kirchenmusikalische Gruppen im Bistum Limburg in Kraft gesetzt. Diese Ordnung stellt die verbindliche Satzung für alle anerkannten Gruppen in den Kirchengemeinden dar.
Aktive Mitgliedschaft in einer kirchenmusikalischen Gruppe
- 5 Jahre Kinderchor oder Instrumentalgruppe: Urkunde
- 25 Jahre: Urkunde des DCV und Nadel / Brosche in Silber
- 40 Jahre: Urkunde des DCV und Ehrengabe
- 50 Jahre: Urkunde des DCV und Nadel / Brosche in Gold
- 60 Jahre: Urkunde und Ehrengabe
Die kirchenmusikalische Tätigkeit bzw. Mitgliedschaft in einer kirchenmusikalischen Gruppe kann in verschiedenen Pfarreien geleistet werden. Die Jahre der aktiven Tätigkeit müssen bei der Pfarrei bzw. der kirchenmusikalischen Gruppe, in der die Jubilarin/der Jubilar aktiv tätig ist, nachgewiesen werden. Als aktive Zeiten gelten auch: Zeiten der Verhinderung durch Krankheit, Militär- bzw. Zivildienst, Verschleppung und Kriegsgefangenschaft, Verfolgung und Inhaftierung aus religiösen, politischen und rassistischen Gründen.
Die aktive Mitgliedschaft in einer kirchenmusikalischen Gruppe beginnt u. U. mit dem Eintritt in den Kinderchor bzw. eine Instrumentalgruppe einer Kirchengemeinde. Die natürliche Unterbrechung zur Zeit der Mutation wird dann als aktive Zeit mitgewertet, wenn die Unterbrechung nicht länger als zwei Jahre dauert. Ansonsten können die Jahre der Unterbrechung nicht auf die aktive Tätigkeit angerechnet werden.
Urkunden für chorinterne Tätigkeiten (z. B. Vorstandsarbeit, Vorsitz, Ehrenämter) werden seitens des Bistums oder des Diözesan-Cäcilien-Verbandes nicht ausgestellt.
Ehrungen für Mitglieder sind zu beantragen:
Diözesan-Cäcilien-Verband Limburg
Referat Kirchenmusik im Bistum Limburg
Kellerstraße 37
65183 Wiesbaden
oder unter kirchenmusik@bistumlimburg.de
Der Antrag soll bitte spätestens 8 Wochen vor dem vorgesehenen Ehrungstermin mit folgenden Angaben schriftlich gestellt werden:
- Vor - und Zuname der Jubilarin / des Jubilars
- Gesamtjahre der aktiven Mitgliedschaft in einer kirchenmusikalischen Gruppe
- Vorgesehenes Datum der Ehrung
- Zuständige Pfarrei und kirchenmusikalische Gruppe
- Angabe einer Versandadresse
Ehrungen für Kirchenmusiker
sind durch die Kirchengemeinde (vertreten durch den Verwaltungsrat) über das zuständige Rentamt (Nord oder Süd) zu beantragen.
- 25 Jahre Organist/in oder Chorleiter/in: Bistumsmedaille und Urkunde
- 40 Jahre Organist/on oder Chorleiter/in: Urkunde und Ehrengabe
- 50 Jahre Organist/in oder Chorleiter/in: Urkunde und Ehrengabe
- 60 Jahre Organist/in oder Chorleiter/in: Urkunde und Ehrengabe
Die Überreichungen werden in der Regel seitens der Pfarrei vorgenommen.
Palestrina-Medaille des Allgemeinen Cäcilien-Verbands Deutschland (ACV)
Die Palestrina-Medaille kann Kirchenchören verliehen werden, die eine kirchenmusikalische Tätigkeit von mindestens 100 Jahren nachweisen können. Namensgeber ist der Komponist Giovanni Pierluigi da Palestrina (1525-1595, Sänger der päpstlichen Capella Sistina und Kapellmeister an San Pietro in Rom).
Anträge:
Allgemeiner Cäcilien-Verband ACV
Andreasstrasse 9
93059 Regensburg
E-Mail info@ acv-deutschland .de
Zelter-Plakette
Die Zelter-Plakette wird frühestens aus Anlass des einhundertjährigen Bestehens eines Chores auf dessen Antrag durch den Bundespräsidenten verliehen. Chöre, die die Zelter-Plakette beantragen wollen, können das Dokumentationsmaterial für die Verleihung der Palestrina-Medaille beim Deutschen Chorverband einreichen. Hierzu sind eigene Antragsformulare beim Deutschen Chorverband erhältlich.